Verpflichtung zur Erstellung von Abfallvermeidungs- und Ökodesign-Plänen in Frankreich

Gemäß Abschnitt L541-10-12 des französischen Umweltgesetzbuches, das das AGEC-Gesetz umsetzt, ist „jeder Hersteller verpflichtet, einen Abfallvermeidungs – und Ökodesignplan zu entwickeln und umzusetzen, der darauf abzielt, den Einsatz nicht erneuerbarer Ressourcen zu reduzieren, den Einsatz von recycelten Materialien zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit seiner Produkte in Verarbeitungsanlagen auf dem nationalen Gebiet zu erhöhen“.

Jeder Hersteller/Vermarkter muss einen Plan entwickeln, der die Abfallvermeidung- und Ökodesign-Ziele und Maßnahmen definiert, die Ihr Unternehmen in den nächsten 5 Jahren umsetzen wird. Dieser Plan kann individuell oder gemeinsam mit anderen Herstellern erstellt werden und muss alle 5 Jahre überarbeitet werden, wobei eine Überprüfung des vorherigen Plans erfolgt. Das bedeutet, dass Hersteller/Vermarkter in Frankreich für jeden Abfallstrom, für den sie verantwortlich sind (z. B. WEEE, Batterien, Verpackungen, ASL…), solche Pläne erstellen müssen – wobei das benötigte Design von Rücknahmesystem zu Rücknahmesystem variiert. Einige Sammelsysteme (wie z. B. CITEO für Haushaltsverpackungen) haben noch keine Vorlagen für ihre Kunden erstellt – wir werden Sie jedoch auf dem Laufenden halten.

Für Sammelsysteme, die bereits entsprechende Vorlagen erstellt haben, werden wir diese bald an die Kunden senden, damit sie ausgefüllt werden können. Wenn Sie Fragen zu diesen Abfalvermeidungs- und Ökodesignplänen in Frankreich haben, können Sie sich jederzeit an Go4Recycling wenden.

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