WEEE/ELEKTROGERÄTE

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WEEE bedeutet Waste of Eletrical and Electronic Equipment. Dieser Begriff basiert auf der EU WEEE- Richtlinie (2002/96/EG), die der Vermeidung von Abfällen von Elektro- oder Elektronikgeräten sowie der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung und Recycling dient. Diese europäische Richtlinie wurde in jedem EU-Land komplett unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Die umweltrechtlichen Anforderungen für international agierende Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer sind folglich sehr komplex. Die EU-WEEE-Richtlinie liefert auch die Grundlage für das deutsche Elektrogesetz (ElektroG).

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zu den nationalen WEEE Gesetzgebungen zukommen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die Verpflichtungen hängen vor allem von der nationalen und internationalen Vertriebsstruktur sowie von den landespezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich müssen Hersteller, Importeure und auch (Online-)Händler die Umweltgesetzgebungen immer direkt oder zumindest indirekt berücksichtigen.
Gerne analysieren die Experten von Go4Recycling Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das Elektrogesetz – auch ElektroG – ist die nationale Implementierung der EU WEEE-Richtlinie in Deutschland. Das Gesetz dient zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem soll es die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten regeln. Das Elektrogesetz ist in Deutschland im Jahr 2005 erstmals in Kraft getreten und wurde 2015 nochmals umfassend durch das ElektroG2 novelliert. Die Stiftung EAR (Stiftung elektro-altgeräte register) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ und sichert die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Elektrogesetzes.

Gerne analysieren wir Ihre Verpflichtungen nach dem deutschen Elektrogesetz. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die WEEE Registrierungsnummer ist quasi die Teilnahme- bzw. Mitgliedsnummer für die jeweilige nationale WEEE Gesetzgebung. Die Nummern unterscheiden sich von Land zu Land. In einigen Ländern existieren keine offiziellen WEEE Nummern – lediglich Teilnahmenummern von den jeweiligen nationalen WEEE Rücknahmesystemen. In Deutschland existiert z.B. eine WEEE Nummer in dem Format WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678. Diese Nummer wird von der deutschen Kontrollbehörde Stiftung EAR nach der Registrierung vergeben.

Ähnlich ist es bei den Mitgliedsnummern in den Bereichen Verpackungen und Batterien. In manchen EU Ländern ist es verpflichtend die Nummern in der Geschäftskorrespondenz zu führen. In anderen wiederum nicht notwendig oder verboten.

Gerne erstellen wir Ihnen eine Übersicht mit den nationalen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Gemäß der WEEE Direktive müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein. Das WEEE Symbol steht für die getrennte Sammlung von Elektrogeräten. Dieses Symbol ist gemäß WEEE Richtlinie sichtbar und dauerhaft anzubringen.

Zusätzlich verlangen auch alle EU-Mitgliedstaaten, dass der Hersteller bzw. Markeninhaber eindeutig zu identifizieren ist. (z.B. durch die Marke oder die Herstellerangaben auf dem Produkt)

In einigen Ausnahmefällen, wie z.B. einer zu geringen Größe des Produktes, können das Symbol oder auch die Marke auf die Verpackung bzw. in der Gebrauchsanweisung aufgeführt werden.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Kennzeichnungsverpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Auch bei den Kosten und Gebühren gibt es große Unterschiede in den EU-Ländern. Grundsätzlich hängen die Recyclinggebühren von den in Verkehr gebrachten WEEE/Elektrogeräten ab.

Hinzu können landesspezifische Kosten für die Anmeldung bei den Behörden, ggfls. auch Gebühren für den Bevollmächtigten sowie Mitglieds – und Mindestgebühren bei den Rücknahmesystemen hinzukommen. Des Weiteren gibt es Kostenunterschiede im Bereich B2B und B2C.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Produkte und Mengen eine individuelle Kostenübersicht pro Exportmarkt. Kontaktieren Sie uns einfach.

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WEEE: Rücknahmeverpflichtungen von Elektroaltgeräten

Weltweit existieren zahlreiche Gesetzgebungen und Verordnungen, die die Rücknahme von Elektroaltgeräten regeln. Die wohl bekannteste und für viele nicht europäische Länder als Vorbild fungierende Richtlinie ist die WEEE-Direktive 2002/96/EC. Diese regelt die Vermeidung, Verringerung sowie die umweltgerechte Entsorgung von Elektro – und Elektronik Geräten (WEEE – Waste of electric and electronical equipment).

2012 wurde die WEEE-Richtlinie novelliert (WEEE-Recast 2012/19/EU) und die Rücknahmepflichten für Hersteller, Vertreiber und Direktversender verschärft. Zum 15.08.2018 endete die Übergangsfrist für die WEEE2 Direktive und brachte einige neue Herausforderungen mit sich, wie z.B. den Open Scope und die Umsetzung der neuen Gerätekategorien.

Die WEEE Richtlinie wurde in jedem EU-Land mit unterschiedlichen landespezifischen Anforderungen in nationales Recht umgesetzt.

Somit muss ein europaweit agierendes Unternehmen, je nach Anzahl der belieferten Länder, bis zu 30 (EU plus Schweiz und Norwegen) verschiedene Verordnungen kennen und berücksichtigen. Die Verpflichtungen sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Absatz- und Vertriebsstruktur, den Gerätearten oder auch der Menge bzw. den Stückzahlen, die Sie in die Länder liefern.

Das Team von der Go4Recycling verfügt über langjähriges Know-How in diesem Bereich. Wir können Ihnen bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen als Partner effizient und flexibel zur Seite stehen.

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