Verpflichtung zur Erstellung eines Ecodesign-Plans für Verpackungen in Spanien

Das neue spanische Verpackungsgesetz (Royal Decree 1055/2022) legt fest, dass Hersteller/Importeure von Produkten, die eine bestimmte Menge an Verpackungen auf den Markt bringen, verpflichtet sind, einen Ecodesign-Plan zu erstellen.

Es ist vorgeschrieben, dass dieser Ecodesign Plan alle fünf Jahre aktualisiert bzw. erneuert werden muss. Hersteller (Importeure/Verteiler/Online-Shops), die innerhalb eines Kalenderjahres die folgenden Schwellenwerte an Verpackungsmengen überschreiten müssen den Ecodesign Plan erstellen und einreichen:

  • 15 Tonnen Papier und Karton
  • 20 Tonnen Kunststoff
  • 20 Tonnen Holz • usw.

Für die Berechnung dieser aufegführten Schwellenwerte sind alle auf den Markt gebrachten Verpackungen zu berücksichtigen (Haushalt, kommerziell oder industriell oder primär, sekundär oder tertiär).

Wenn Sie Fragen zu Ecodesign-Plänen oder zur Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Spanien haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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