Neue Verpackungsverordnung Royal Decree 1055/2022 in Spanien in Kraft getreten

Am 27. Dezember hat der Ministerrat den Königlichen Erlass (RD) 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet, der nach einem langen Prozess die Richtlinie 2018/852 in nationales Recht umsetzt. Im Allgemeinen ist dieses neue Verpackungsgesetz eine Sammlung verschiedener Faktoren, die das aktuelle System in Spanien verbessern sollen.

Folgende Punkte sind besonders wichtig:

  • Reduzierung der Erzeugung von Verpackungsabfällen durch neue Präventions- und Wiederverwendungsziele sowie die Umsetzung von Präventions- und Wiederverwendungsmaßnahmen
  • Neue Ziele für die getrennte Sammlung und das Recycling von Verpackungen – einschließlich Transport- und Handelsverpackungen, die auf den Markt gebracht werden
  • Änderung der Verwendung des Green-Dot-Symbols. Die Verwendung des Green-Dot-Symbols wird von verpflichtend auf freiwillig geändert.
  • Neue Verpackungskennzeichnungspflichten ab Januar 2025 – einschließlich der Angabe der Behälter, in die das Material eingefüllt werden kann (weitere Klärung erforderlich)
  • Registrierung der Hersteller von Verpackungsprodukten. Das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung richtet ein eigenes Register ein, in dem die Hersteller sich anmelden und anschließend alle Arten von Verpackungen, die sie auf den Markt bringen (Haushalts-, Handels- und Industrieverpackungen), melden müssen. Zunächst müssen alle im Jahr 2021 auf den Markt gebrachten Verpackungen gemeldet werden, und drei Monate später wird es obligatorisch sein, die Daten für 2022 zu melden. Hierfür müssen alle ausländischen Unternehmen einen AR (ähnlich dem WEEE- und Batterieverfahren) ernennen, der diese Registrierung (und weitere Meldungen) mit dem Register abwickeln kann. Die Frist für diese Registrierung ist der 29. März 2023.
  • Erweiterte Kosten für die Verwaltung von Verpackungsabfällen – als Ergebnis werden die Verpackungsgebühren für die Hersteller in naher Zukunft steigen
  • Ecomodulation bedeutet, dass umweltfreundlichere Verpackungen anders behandelt werden.

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte des spanischen Verpackungsrücknahmeprogramms finden Sie auf der Ecoembes-News-Website über den folgenden Link:  Decreto envases V2 (ecoembesthecircularcampus.com)

 

Dieses neue Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf nationale und auch auf nicht-spanische Unternehmen.

Go4Recycling kann  bei Fragen zur Verpackungskonformität in Spanien helfen, z. B. beim neuen Registrierungsprozess und bei der AR-Haftung (eine digitale Signatur mit EIDAS-Konformität, eine europäische Mehrwertsteuer sowie der korrekte NACE-Code sind erforderlich).

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zur Verpackungskonformität in Spanien zu kontaktieren.

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