Neue Verpackungsverordnung in Schweden tritt am 1.1.2021 in Kraft

In 2018 hat die Schwedische Regierung eine Änderung der nationalen Verpackungsverordnung beschlossen – die damit einhergehenden Änderungen treten zum 1.1.2021 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind, dass sich Hersteller und Vertreiber nun nicht nur einem Rücknahmesystem anschließen müssen sondern sich auch bei der Schwedischen Umweltbehörde EPA anmelden und dort Mengen hinterlegen müssen.

In diesem Zusammenhang müssen ausländische Unternehmen ab 2021 außerdem einen Authorized Representative benennen und eine jährliche Registergebühr an die EPA zahlen.

Go4Recycling hat sowohl eine Lösung für die Gestellung des AR als auch für die Anmeldung und die Mengenmeldung bei der EPA.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Verpackungslizenzierung in Schweden haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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