Wir hatten in unserem Januar Newsletter bereits über die zahlreichen Änderungen in den franz. Umweltgesetzgebungen 2022 berichtet.
Die französische Regierung hat nun auch nicht-elektronische Sport- und Freizeitprodukte (ASL) sowie Textilien/Schuhe und Spielzeuge in die erweiterte Herstellerverantwortung aufgenommen (EPR).
Produkte wie z.B. Rucksäcke, „normale“ Fahrräder, Zelte, Ersatzteile für Fahrräder, Bekleidung/Schuhe/Haushaltstextilien und Spielzeuge fallen nun auch in den Scope der erweiterten Herstellerverantwortung.
Die verpflichteten Inverkehrbringer solcher Produkte müssen sich einem Rücknahme-/Compliance-System sowohl für den Bereich ASL als auch für den Bereich Textilien und Spielzeuge anschließen und eine zusätzliche IDU Nummer beantragen, um die französischen Verpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich gibt es auch hier entsprechende Kennzeichnungsverpflichtungen mit dem Triman Logo.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden