BATTERIEN & AKKUMULATOREN

Batterien und Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle in unserem modernen Leben eingenommen. Die Anzahl der Batterien und Akkus hat stark zugenommen, was vor allem auf die rasante technologische Entwicklung und den steigenden Einsatz tragbarer elektronischer Geräte zurückzuführen ist.

Diese steigende Nachfrage wird zusätzlich durch die Energiewende und den Übergang zu erneuerbaren Energien verstärkt. Insbesondere in der Elektromobilität und der Speicherung von Solar- oder Windenergie spielen leistungsstarke Akkumulatoren eine Schlüsselrolle.

Um die negativen Umweltauswirkungen von Batterien und Akkumulatoren zu minimieren wurde bereits im Jahr 2006 die EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG) verabschiedet. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Rücknahme und Entsorgung von Batterien und stellt sicher, dass Batterien so umweltfreundlich wie möglich gehandhabt werden. Im Wesentlichen soll die Richtlinie die Verwendung gefährlicher Stoffe in Batterien einschränken, die Sammlung und das Recycling fördern und somit sicherstellen, dass Altbatterien nicht unkontrolliert in der Umwelt landen.

Aufgrund technologischer Entwicklungen und wachsender Herausforderungen im Bereich der Batterienutzung wurde die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Vorschriften erkannt. Die neue EU-Batterieverordnung, die 2023 eingeführt wurde und die Batterierichtlinie schrittweise ablösen wird, verfolgt umfassendere Ansätze und trägt den aktuellen technologischen und ökologischen Anforderungen Rechnung.

Hersteller, Vertreiber, Händler oder Direktversender von Batterien müssen international die zum Teil sehr unterschiedlichen länderspezifischen Rücknahmeverpflichtungen berücksichtigen.

In der jüngsten Überarbeitung der EU-Batterieverordnung wurde der Begriff „Batterieart“ durch „Batteriekategorie“ ersetzt. Diese Namensänderung reflektiert eine präzisere und umfassendere Klassifikation der verschiedenen Batterietypen und -anwendungen.

Die bisherige Unterscheidung in drei Batteriearten (Gerätebatterie, Industriebatterie, Fahrzeugbatterie) wird künftig in fünf Batteriekategorien (Gerätebatterie, LV-Batterie, Starterbatterie, Industriebatterie und Elektrofahrzeugbatterie) unterteilt. Innerhalb dieser Kategorien wird es vorrausichtlich weitere Unterkategorien geben, die jedoch je von den  nationalen Batterie-Rücknahmesystemen individuell festgelegt werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie einfach das Go4Recycling Team!

Die Verpflichtungen hängen vor allem von der nationalen und internationalen Vertriebsstruktur sowie von den landespezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich müssen Hersteller, Importeure und auch (Online-)Händler die Umweltgesetzgebungen immer direkt oder zumindest indirekt berücksichtigen.

Gerne analysieren die Experten von Go4Recycling Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das Batteriegesetz (BattG) ist die zentrale Rechtsvorschrift in Deutschland, die die Handhabung von Batterien und Akkus regelt. Es dient dazu, die Umweltbelastungen durch diese Geräte zu minimieren und sicherzustellen, dass Batterien umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Das Gesetz umfasst Regelungen zur Registrierung, Rücknahme und Entsorgung von Batterien sowie zur Vermeidung der Verwendung gefährlicher Stoffe in diesen Produkten.

Mit der neuen EU-Batterieverordnung, die 2023 in Kraft getreten ist, wird das Batteriegesetz auf europäischer Ebene ergänzt und zukünftig teilweise ersetzt. Die Verordnung zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zur Batterienutzung und -entsorgung weiter zu verbessern und an die aktuellen technologischen und ökologischen Herausforderungen anzupassen.

Bei Fragen helfen Ihnen die Experten von Go4Recycling gerne weiter!

Gemäß der EU Batterie Direktive müssen alle Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze mit der durchgestrichenen Mülltonne angemessen gekennzeichnet werden

Zusätzlich verlangen auch fast alle EU-Mitgliedstaaten, dass auf den Gerätebatterien die Kapazität in gut lesbarer, sichtbarer und unauslöschlicher Form angegeben ist.

Auch hier kann es aber Ausnahmen geben.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Kennzeichnungsverpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die Batterienummer ist die Teilnahme- bzw. Mitgliedsnummer für die jeweilige nationale Batterie Gesetzgebung. Die Nummern unterscheiden sich von Land zu Land. In einigen Ländern existieren keine offiziellen Batterie Nummern – lediglich Teilnahmenummern von den jeweiligen nationalen Rücknahmesystemen. In Deutschland muss jeder verpflichtete Hersteller/Inverkehrbringer bei der Stiftung EAR registrieren und erhält in diesem Zuge die sogenannte BattG-Reg.-Nr.

Ähnlich ist es bei den Mitgliedsnummern in den Bereichen Verpackungen und WEEE. In manchen EU Ländern ist es beispielsweise verpflichtend die Nummern in der Geschäftskorrespondenz zu führen.

Gerne erstellen wir Ihnen eine Übersicht mit den nationalen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Auch bei den Kosten und Gebühren gibt es große Unterschiede in den EU-Ländern. Grundsätzlich hängen die Recyclinggebühren von den in Verkehr gebrachten Batterien ab.

Außerdem können landesspezifische Kosten für die Anmeldung bei den Behörden sowie Mitglieds – und Mindestgebühren bei den Rücknahmesystemen hinzukommen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Produkte und Mengen eine individuelle Kostenübersicht pro Exportmarkt.

Kontaktieren Sie uns einfach.

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

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Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren

Als Hersteller, Vertreiber, Händler oder Direktversender von Batterien müssen Sie international die länderspezifischen Rücknahmeverpflichtungen berücksichtigen. Zusätzlich zur europäischen Batterie-Direktive existieren weltweit viele weitere vergleichbare Gesetzgebungen.

Batterien enthalten in der Regel gefährliche Inhaltstoffe wie Blei, Cadmium oder auch Quecksilber. Sie sollten getrennt vom Hausmüll gesammelt und gesondert entsorgt werden. Um dies zu gewährleisten, wurden in zahlreichen Ländern entsprechende Umweltgesetzgebungen verabschiedet.

Die wohl bekannteste Gesetzgebung ist die EU-Richtlinie 2006/66/EC über Altbatterien und –akkumulatoren, welche auch für viele weitere nicht-europäische Länder als Vorbild fungierte. Die EU-Richtlinie wurde zum Nachteil für international agierende Unternehmen in jedem Land mit völlig verschiedenen Anforderungen in nationales Recht umgesetzt. Deswegen müssen verpflichtete Unternehmen sehr komplexe Gesetzgebungen berücksichtigen. Wer nun wirklich verpflichtet ist oder ob die Möglichkeit besteht, sich zu registrieren – das alles hängt von den verschiedensten Faktoren ab.

Das Team von der Go4Recycling verfügt über langjähriges Know-How auf diesem Gebiet. Wir stehen Ihnen bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen als Partner effizient und flexibel zur Seite.

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