Diese steigende Nachfrage wird zusätzlich durch die Energiewende und den Übergang zu erneuerbaren Energien verstärkt. Insbesondere in der Elektromobilität und der Speicherung von Solar- oder Windenergie spielen leistungsstarke Akkumulatoren eine Schlüsselrolle.
Um die negativen Umweltauswirkungen von Batterien und Akkumulatoren zu minimieren wurde bereits im Jahr 2006 die EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG) verabschiedet. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Rücknahme und Entsorgung von Batterien und stellt sicher, dass Batterien so umweltfreundlich wie möglich gehandhabt werden. Im Wesentlichen soll die Richtlinie die Verwendung gefährlicher Stoffe in Batterien einschränken, die Sammlung und das Recycling fördern und somit sicherstellen, dass Altbatterien nicht unkontrolliert in der Umwelt landen.
Aufgrund technologischer Entwicklungen und wachsender Herausforderungen im Bereich der Batterienutzung wurde die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Vorschriften erkannt. Die neue EU-Batterieverordnung, die 2023 eingeführt wurde und die Batterierichtlinie schrittweise ablösen wird, verfolgt umfassendere Ansätze und trägt den aktuellen technologischen und ökologischen Anforderungen Rechnung.
Hersteller, Vertreiber, Händler oder Direktversender von Batterien müssen international die zum Teil sehr unterschiedlichen länderspezifischen Rücknahmeverpflichtungen berücksichtigen.