Ab dem 15.08.2018 tritt der sogenannte offene Anwendungsbereich in der EU in Kraft.
Hersteller, Vertreiber und Händler von Elektrogeräten werden mit vielen Änderungen konfrontiert.
Zukünftig fallen alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Geltungsbereich der Richtlinie. Für den Open Scope ist entscheidend, welche Geräte ausdrücklich von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen sind.
Unternehmen müssten zukünftig darlegen, warum Ihre Geräte „nicht“ in den Scope im jeweiligen Land fallen – bzw. können sich dann auch auf eine nationale „Ausnahme-Liste“ beziehen
Des Weiteren werden die bisherigen zehn Kategorien durch sechs neue Geräte-Kategorien ersetzt.
Leider sind die Anforderungen und Umsetzungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sehr divergent.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in vielen Ländern noch zahlreiche zusätzliche Unterkategorien für die verschiedenen Elektrogeräte. Somit müssen die verpflichteten Unternehmen weiterhin die zahlreichen landesspezifischen Verpflichtungen beachten und sicherstellen.
Wir informieren unsere Kunden natürlich fortlaufend über diese Änderungen. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit melden.