Stiftung EAR veröffentlicht Anwendungshilfe für E-Bike Akkus und Powerbanks

Nach langen und kontroversen Diskussionen zwischen Herstellern, Rücknahmesystemen und Behörden bezüglich der korrekten Einstufung von E-Bike Akkus und Powerbanks hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register nun eine Anwendungshilfe veröffentlicht. Es wird damit offiziell klargestellt, dass folgende Batterietypen und Akkus ausschließlich nach dem deutschen Batteriegesetz einzustufen sind.

  • E-Bike-Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen;
  • E-Bike-Akkus, auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen;
  • Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen (z.B. für Powertools und Gartengeräte);
  • Powerbanks, auch mit Ladestandsanzeigen;
  • Powerbanks, auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen

Ausnahmen sind Powerbanks mit weiteren Zusatzfunktionen (z.B. Leuchte, Radio, Wecker etc.). Diese fallen dann sowohl unter das Batterie- als auch unter das Elektrogesetz.

Benötigen Sie weitere Infos zu diesem Thema oder auch zu den korrekten Einstufungen dieser Batterietypen im Ausland? Dann rufen Sie uns einfach an.

Ihr Go4Recycling Team

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