Referentenentwurf zum neuen ElektroG 3 in Deutschland veröffentlicht

Das Umweltministerium hat Mitte September den schon bereits für Anfang 2020 erwarteten Entwurf für die 3. Novellierung des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG3) veröffentlicht. Die Änderungen sollen voraussichtlich zum 01.01.2022 in Kraft treten.

Wichtige Anpassungen im neuen ElektroG 3 sind unter anderem die Verbesserung der Rückgabemöglichkeiten für die alten Elektrogeräte sowie die Optimierung der Verwertung über eine separate Behandlungsverordnung.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister, die zukünftig sicherstellen müssen, dass die auf Ihren Plattformen angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert sind.

Und auch die Rücknahmeverpflichtungen für den Handel werden deutlich verschärft.

Wir halten unsere Kunden natürlich über die für Sie relevanten gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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