Neues Elektrogesetz ab 2022 in Deutschland (ElektroG 3)

Die Bundesregierung in Deutschland hat eine Novelle des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG3) verabschiedet. Die Änderungen werden zum 01.01.2022 in Kraft treten.

Das Ziel der Novellierung ist vor allem das Erreichen der Sammelquote von 65% der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Leider wurde in den letzten Jahren diese Sammelquote deutlich verfehlt. Um diese Quoten zukünftig zu erreichen, sollen mit dem neuen Elektrogesetz vor allem Händler im In- und Ausland verstärkt in die Pflicht genommen werden. Durch diverse Maßnahmen soll das „Trittbrettfahren“ von Herstellern aus dem Ausland z.B. auf Online-Marktplätzen oder bei Fulfilment-Dienstleistern verhindert werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Erweiterung der Rücknahmepflichten im Handel

  • Händler müssen die Endkunden zukünftig über die Möglichkeiten zur kosten­freien Rückgabe von Elektro­altgeräten informieren
  • Rückgabe von Altgeräten im Einzelhandel (Supermärkte) mit einer Ladenfläche mindestens 800qm
  • Verschärfung der bereits bestehenden Rücknahmeverpflichtungen für Online-Händler mit mehr als 400 qm Lager,- Logistik und Versandfläche für Elektrogeräte (Online-Versender bitte unbedingt nochmals prüfen, ob die 400qm überschritten werden)

Weitere Pflichten für B2C und B2B Hersteller

  • Beim Vertrieb von Elektrogeräten, die Batterien oder Akkus enthalten, müssen Informationen über deren Typ und chemisches System beigefügt werden
  • Die Batterien sollen aus den Altgeräten “mit handels­üblichem Werkzeug” vom Endnutzer oder unabhängigem Fachpersonal problemlos entnommen werden können. Hersteller müssen außerdem Informationen dazu beifügen.
  • Kennzeichnungspflicht auch von B2B-Geräten mit der durchgestrichenen Mülltonne. In einem Großteil der anderen EU-Ländern war die Kennzeichnung schon immer verpflichtend
  • Ausweitung der Hinweispflichten für B2B-Geräte
  • Rücknahmekonzepte für B2B-Elektrogeräte, die zukünftig von der EAR geprüft und akzeptiert werden müssen.

Haftung für Fulfillment-Dienstleister und Marktplatz­betreiber

Hersteller und Händler aus dem Ausland vertreiben vermehrt ihre Elektrogeräte/WEEE über große Online-Marktplätze. Es gibt vereinzelt Verkäufer auf diesen Marktplätzen, die bisher noch nicht bei der Stiftung EAR registriert sind.

Das ElektroG3 verschärft nun die Haftung für die Fulfillment-Dienstleistern und Marktplätze.  Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Ihre Kunden die entsprechenden Registrierungs- und Teilnahmenummern bei den nationalen Behörden vorweisen können. (EPR Registrierungsnummern)

Es gibt noch viele weitere Änderungen im Zuge des neuen Elektrogesetzes ab 2022.

Sollte Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen sein oder benötigen Sie weitere Informationen zum ElektroG3 können Sie sich jederzeit beim Go4Recycling Team melden.

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