Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien ab 2022

Das Verpackungsgesetz in Italien wurde novelliert und bringt einige Veränderungen mit sich. Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Italien müssen zukünftig eine alphanumerische Codierung auf den Verpackungen angeben. Dieser Code beinhaltet z.B. die Codierung des Materials, die Art der Verpackung etc.

Des Weiteren müssen zukünftig auf den Verkaufsverpackungen für Endkunden eindeutige Hinweise zur Entsorgung ergänzt werden.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt überwiegend für Verpackungen, die an den Endverbraucher in Italien gehen. Das Ziel ist dem Endverbraucher die ordnungsgemäße Entsorgung der verschiedenen Verpackungsarten zu verdeutlichen. Des Weiteren sollen die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt reduziert werden.

Die Übergangsfrist läuft bis zum 31.12.2021.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des italienischen Rücknahmesystems CONAI – oder wenden Sie sich jederzeit gerne an das Go4Recycling Team.

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