Neue Gebührenverordnung für ElektroG und BattG in Deutschland 2023 – Kennzeichnungsplicht für B2B Elektrogeräte in Kraft

Zum 01.01.2023 ist eine neue Gebührenverordnung für die Leistungen der Stiftung EAR nach dem Elektro- und Batteriegesetz in Deutschland in Kraft getreten. (ElektroGBattGGebV). Des Weiteren müssen seit dem 01.01.2023 auch B2B WEEE Geräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden.

Die Registrierungsgebühren sind erfreulicherweise größtenteils auf dem Vorjahresniveau geblieben. Neu sind ab 2023 die Quartalsgebühren je Account. Diese Gebühr wird jedem registrierten Unternehmen zu Beginn eines Quartals in Rechnung gestellt.

Sollten Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit beim Go4Recycling Team melden.

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