Neue EPR Verpflichtungen für Textilien in Lettland ab dem 01.07.2024

Aufgrund der besorgniserregenden ökologischen Auswirkungen in der Textilindustrie rückt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zunehmend in den Fokus der EU-Umweltpolitik. Ab dem 01.07.2024 wird nun mit Lettland auch noch ein weiteres EU-Land ein landesspezifisches EPR Gesetz für Textilien umsetzen.

Wie auch schon in unseren Newslettern berichtet, wurden in Ländern wie Ungarn, Frankreich und den Niederlanden bereits EPR-Gesetze sowie -Rücknahmesysteme für Textilien in den letzten Jahren eingeführt, die Produzenten, Importeure, Inverkehrbringer etc. von Textilien dazu verpflichten, die Kosten für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte mitzutragen.

Nun hat auch Lettland bekanntgegeben, dass zum 1. Juli 2024 eine EPR-Rücknahmelösung für Textilien in Kraft treten wird. Verpflichtete Unternehmen (u.a. Produzenten, Importeure, Online Händler etc.), die Textilien in Lettland in Verkehr bringen, müssen dann eine Naturressourcensteuer (NRT) abführen. Diese Steuer beträgt 0,5 EUR pro Kilogramm der betroffenen Produkte und finanziert die staatliche Entsorgung von Textilien.

Durch den Anschluss an ein lettisches EPR-Rücknahmesystem für Textilien kann der Betrag jedoch geringer ausfallen – hierzu können wir unsere Kunden bei Bedarf genauer informieren.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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