Neue EPR Anforderungen in Ungarn ab Juli 2023

In Ungarn tritt ab dem 01.07.2023 das neue EPR Gesetz (Government Decree 80/2023 (III. 14.). in Kraft. Das neue Gesetz wird bedeutende Änderungen und Erweiterungen der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit sich bringen.

Neben den aktuell schon bestehenden „environmental product fee“ (EPF)-System für nationale Firmen wird gemäß den neuen Vorschriften auch das neu eingeführte „circulating products“ (EPR)-System implementiert.

Beide Systeme, EPF und EPR, werden parallel betrieben, was bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2023 beide Systeme in Kraft treten.

Gemäß der neuen Regelung sind Produzenten, Händler und ausländische Onlineshops ohne Niederlassung in Ungarn von den neuen EPR Anforderungen betroffen. Ausländische Onlineshops sind gemäß den uns vorliegenden Infos nun verpflichtet, einen ungarischen „Bevollmächtigten“ für die Erfüllung der EPR-Compliance-Verpflichtungen in Ungarn zu beauftragen.

Go4Recycling hat bereits eine Lösung mit einem Partnersystem in Ungarn implementiert. Wenn Sie interessiert sind, können Sie jederzeit das Go4Recycling-Team kontaktieren.

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