Ausländische Onlinehändler müssen sich ab 2022 auch über einen Bevollmächtigten registrieren
Zum 8. Juli 2021 ist in Österreich eine Novelle der Batterieverordnung in Kraft getreten. Diese Batterienverordnungs-Novelle 2021 ist die Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie (2006/66/EG) in nationales Recht.
In der Verordnung wird ab sofort der „Herstellerbegriff“ konkret definiert und umfasst neben Unternehmen mit Sitz in Österreich auch ausländische Unternehmen, die in Österreich Batterien in Verkehr bringen.
Ähnlich wie im Bereich WEEE wurden nun sehr klare Regelungen für ausländische Hersteller hinsichtlich der Bestellung von Bevollmächtigten eingeführt:
- Ausländische Onlineshops und Versandhändler von Batterien müssen -analog zum Bereich WEEE – auch einen Bevollmächtigten für die Batterien in Österreich einsetzen
Die Regelungen für die Bevollmächtigung sollen ab dem 01. Januar 2022 in Kraft treten.
Das bedeutet konkret, dass alle ausländischen Onlineshops und Versandhändler nun einen entsprechenden Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich einsetzen müssen, um weiterhin Ihre Produkte rechtsicher in Österreich verkaufen zu dürfen.
Go4Recycling erweitert aus diesem Grund das Dienstleistungsangebot und bietet den „Bevollmächtigten“ gemeinsam mit Ihren österreichischen Partnern auch für Batterien an.
Sollte Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen sein können Sie sich jederzeit bei uns melden. Wir nehmen diesen Bereich gerne in unseren Service mit auf und stellen die Verpflichtungen mit unserem Compliance Service in Österreich sicher.