Jährliche Verwertungsquoten von Industriebatterien müssen in Deutschland veröffentlicht werden

Hersteller und verpflichtete Inverkehrbringer von Industriebatterien (u.a. E-Bike Batterien !!!) sind gemäß § 15 (3) BattG in Deutschland verpflichtet, die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien bis zum 31. Mai jeden Jahres auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Zusätzlich müssen die Vertreiber von Industriebatterien über die Rücknahme und Verwertung berichten. Als Hersteller können Sie dies für Ihre Vertreiber übernehmen, indem Sie eine gemeinsame Dokumentation bei der zuständigen Behörde, dem Umweltbundesamt, einreichen. Unser Partner Rücknahmesystem für Batterien in Deutschland übernimmt diese Pflicht bereits für einen Großteil der Go4Recycling Kunden und erstellt die seitens der Behörde geforderte Erfolgskontrolle.

Die Verpflichtung kann mit einem Link auf die relevante Unterseite des Rücknahmesystems sichergestellt werden.

Wir empfehlen jedem Unternehmen zu überprüfen, ob diese Verpflichtung auf Sie zutrifft und ggfls. weitere Maßnahmen notwendig sind.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden. Gerne senden wir jedem Kunden den Link nochmals zu – bitte melden Sie sich einfach.

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