Frohes Neues Jahr / Neues Verpackungsgesetz in Deutschland 2019

Zum 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz löst die bisherige Verpackungsordnung ab und bringt einige Änderungen für Hersteller mit sich. Eine wichtige Änderung ist z.B. die Errichtung der neuen „Kontrollbehörde“ Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, bei der sich die verpflichteten Hersteller selbst registrieren und auch regelmäßige Mengenmeldungen eingereicht werden müssen.

Ab sofort gibt es auch ein für jedermann öffentlich einsehbares Register, bei dem alle verpflichteten Inverkehrbringer gelistet sind.

Weitere Änderungen sind unter anderem die Erhöhung der Recyclingquoten sowie Anreize für recyclebare Verpackungen.

Wir informieren unsere Kunden fortlaufend über alle Änderungen in den Umweltrichtlinien. Bei Fragen zu dem neuen Verpackungsgesetz können sich natürlich alle interessierten Unternehmen jederzeit an uns wenden. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das Go4Recycling Team wünscht allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2019.

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