Entwurf der Gebührenverordnung für Elektrogeräte und Batterien 2024 in Deutschland veröffentlicht

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat den ersten Entwurf der ElektroG und BattG-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) ab dem 1. Januar 2024 präsentiert. Die wesentlichen erwarteten Änderungen sind wie folgt:

  • Die Quartalsgebühr für die registrierten Firmen soll sich nahezu verdoppeln. Demnach könnten ab 2024 Grundgebühren von mind. 175 Euro pro Jahr anfallen
  • Prüfung der Glaubhaftmachung bei reinen B2B-Produkten soll erheblich kostengünstiger werden
  • Die Gebühren für Aufstellungs- und Abholanordnungen (ElektroG) sollen künftig in etwa gleich bleiben.
  • Die Gebühren bei einer Umfirmierung werden deutlich ansteigen.

Hierbei handelt sich um einen ersten Referentenentwurf, der aktuell noch nicht innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt wurde. Bis zum Ende dieses Jahres könnte es noch Änderungen geben.

Bei Fragen zu dem deutschen Elektro- und Batteriegesetz können Sie sich gerne jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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