ElektroG Prüfpflicht für Marktplatzbetreiber um weitere sechs Monate verlängert

Der deutsche Bundesrat hat nun der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anpassung des ElektroG zugestimmt und eine „kleine“ ElektroG Novelle verabschiedet. Demnach haben Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister nun doch noch weitere 6 Monate Zeit, bis sie die neu eingeführte Prüfpflicht sicherstellen müssen.

Ursprünglich war der Stichtag zur Umsetzung der 01.01.2023 – nun haben die Marktplätze noch bis zum 01.07.2023 Zeit die Prüfpflicht umzusetzen.

Ursprünglich hätten sie schon ab dem 2023 prüfen müssen, ob Inverkehrbringer bzw. Hersteller von Elektrogeräten ihre Produkte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR in Deutschland registriert haben. Falls die Händler dies nicht nachweisen können – dürfen sie diese Produkte nicht mehr auf den Marktplätzen verkaufen. Nun wurde die neue Prüfpflicht für die Marktplätze bis zum 01.07.2023 verlängert.

Sollten Sie Fragen zum Thema ElektroG in Deutschland haben, können Sie gerne das Go4Recycling Team kontaktieren.

Archive

Kategorien