Seit Mitte Juni sind E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen legal in Deutschland gefahren werden. Es ist ein regelrechter Hype -vor allem in den deutschen Großstädten ausgebrochen.
Durch die neu in Kraft getretene Elektrokraftfahrzeuge Verordnung, kurz eKFV, ändert sich jedoch hinsichtlich einer Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR nichts.
Die E‐Scooter fallen weiterhin in den Anwendungsbereich des deutschen Elektro‐ und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Laut Information der Stiftung EAR liegen alle elektrischen Zweiradfahrzeuge -ohne eine Typgenehmigung- ausdrücklich im Anwendungsbereich des deutschen Elektrogesetzes.
Auch in vielen weiteren EU Ländern fallen die E-Scooter in den Scope der jeweiligen nationalen WEEE und Batteriegesetzgebungen.
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