Aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen und Benachteiligungen zu Lasten der Nutzer des gemeinsames Rücknahmesystems GRS wurden nun die Änderungsvorschläge, die von GRS gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektroindustrie (ZVEI) erarbeitet wurden, vom Gesetzgeber aufgegriffen.
Die ersten Pläne des Umweltministeriums sehen eine Neuordnung der Beziehungen zwischen den herstellerindividuellen Rücknahmesystemen und der GRS vor.
Zudem ist die Einführung einer zentralen Stelle zur Registrierung aller Hersteller und Mengen geplant Dies soll voraussichtlich durch die Stiftung EAR geschehen.
Die genaue gesetzliche Ausgestaltung und ein mögliches Inkrafttreten ist allerdings noch nicht absehbar – wir werden unsere Kunden natürlich auf dem Laufenden halten.
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.