Bundesrat verabschiedet neues Verpackungsgesetz

Am 12. Mai 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet, nachdem es am 30.03 auch schon vom Bundestag bestätigt wurde.

Das Gesetz wird ab dem 01.01.2019 in Kraft treten und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Es enthält wichtige Änderungen für Hersteller und Rücknahmesysteme wie zum Beispiel die Errichtung einer zentralen Stelle. Diese wird zukünftig unter anderem kontrollieren, ob Hersteller ihre Verpackungsmengen gesetzkonform lizenzieren.

Weitere wichtige Änderungen sind die Erhöhung der Recycling- und Verwertungsquoten für verschiedene Fraktionen/Materialarten und Anpassungen bei Melde – und Systembeteiligungspflichten.

Wir informieren unsere Kunden natürlich fortlaufend über Änderungen. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.

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