BATTERIEN & AKKUMULATOREN

ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DAS GESETZ UND IHRE VERPFLICHTUNGEN

Die EU Batterie Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren wurde in jedem EU Land auch komplett unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Somit unterscheiden sich die Anforderungen von Land zu Land.

Grundsätzlich wird aber in jedem Land in zwischen Gerätebatterien und -akkumulatoren einerseits und Industrie- und Fahrzeugbatterien andererseits unterschieden.

Die genauen Definitionen finden Sie in der EU Batterie Direktive.

Jedoch gibt es auch in den jeweiligen Ländern einige unterschiedliche Interpretationen. Gerne helfen wir Ihnen bei der konkreten Einstufung Ihrer Produkte. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die Verpflichtungen hängen vor allem von der nationalen und internationalen Vertriebsstruktur sowie von den landespezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich müssen Hersteller, Importeure und auch (Online-)Händler die Umweltgesetzgebungen immer direkt oder zumindest indirekt berücksichtigen.

Gerne analysieren die Experten von Go4Recycling Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das Batteriegesetz (BattG) ist die Umsetzung der EU Battery Directive (2006/66/EG) in nationales Recht in Deutschland. Es ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die EU Richtlinie wurde 2013 nochmals durch die Battery Directive 2013/56/EU geändert und dann 2015 auch in Deutschland umgesetzt.

Kontaktieren Sie uns einfach!

Gemäß der EU Batterie Direktive müssen alle Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze mit der durchgestrichenen Mülltonne angemessen gekennzeichnet werden

Zusätzlich verlangen auch fast alle EU-Mitgliedstaaten, dass auf den Gerätebatterien die Kapazität in gut lesbarer, sichtbarer und unauslöschlicher Form angegeben ist.

Auch hier kann es aber Ausnahmen geben.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Kennzeichnungsverpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die Batterienummer ist die Teilnahme- bzw. Mitgliedsnummer für die jeweilige nationale Batterie Gesetzgebung. Die Nummern unterscheiden sich von Land zu Land. In einigen Ländern existieren keine offiziellen Batterie Nummern – lediglich Teilnahmenummern von den jeweiligen nationalen Rücknahmesystemen. In Deutschland muss jeder verpflichtete Hersteller/Inverkehrbringer bei der Stiftung EAR registrieren und erhält in diesem Zuge die sogenannte BattG-Reg.-Nr.

Ähnlich ist es bei den Mitgliedsnummern in den Bereichen Verpackungen und WEEE. In manchen EU Ländern ist es beispielsweise verpflichtend die Nummern in der Geschäftskorrespondenz zu führen.

Gerne erstellen wir Ihnen eine Übersicht mit den nationalen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Auch bei den Kosten und Gebühren gibt es große Unterschiede in den EU-Ländern. Grundsätzlich hängen die Recyclinggebühren von den in Verkehr gebrachten Batterien ab.

Außerdem können landesspezifische Kosten für die Anmeldung bei den Behörden sowie Mitglieds – und Mindestgebühren bei den Rücknahmesystemen hinzukommen. Des Weiteren gibt es große Preisunterschiede für Geräte und Industriebatterien.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Produkte und Mengen eine individuelle Kostenübersicht pro Exportmarkt.

Kontaktieren Sie uns einfach.

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren

Als Hersteller, Vertreiber, Händler oder Direktversender von Batterien müssen Sie international die länderspezifischen Rücknahmeverpflichtungen berücksichtigen. Zusätzlich zur europäischen Batterie-Direktive existieren weltweit viele weitere vergleichbare Gesetzgebungen.

Batterien enthalten in der Regel gefährliche Inhaltstoffe wie Blei, Cadmium oder auch Quecksilber. Sie sollten getrennt vom Hausmüll gesammelt und gesondert entsorgt werden. Um dies zu gewährleisten, wurden in zahlreichen Ländern entsprechende Umweltgesetzgebungen verabschiedet.

Die wohl bekannteste Gesetzgebung ist die EU-Richtlinie 2006/66/EC über Altbatterien und –akkumulatoren, welche auch für viele weitere nicht-europäische Länder als Vorbild fungierte. Die EU-Richtlinie wurde zum Nachteil für international agierende Unternehmen in jedem Land mit völlig verschiedenen Anforderungen in nationales Recht umgesetzt. Deswegen müssen verpflichtete Unternehmen sehr komplexe Gesetzgebungen berücksichtigen. Wer nun wirklich verpflichtet ist oder ob die Möglichkeit besteht, sich zu registrieren – das alles hängt von den verschiedensten Faktoren ab.

Das Team von der Go4Recycling verfügt über langjähriges Know-How auf diesem Gebiet. Wir stehen Ihnen bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen als Partner effizient und flexibel zur Seite.

Kontaktieren Sie uns einfach.