Am 01.07.2023 tritt die Prüfpflicht für Online-Marktplätze gemäß ElektroG in Deutschland in Kraft

Ab dem 1. Juli 2023 sind Online-Marktplätze wie u.a. Amazon, Otto, eBay etc. gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkauf nicht zugelassener Waren zu verhindern.

Im Rahmen dieser neuen Verpflichtung müssen die Marktplätze in Deutschland überprüfen, ob die angebotenen Elektrogeräte von einem Hersteller/Händler stammen, der gemäß den Bestimmungen des deutschen Elektrogesetzes ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert ist.

Der Gesetzgeber hat den Betreibern elektronischer Marktplätze eine neue Pflicht auferlegt, um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) besser durchzusetzen und zu kontrollieren. Dabei wird die sogenannte WEEE-Nummer als Kontrollkriterium verwendet, eine Registrierungsnummer, die dem Hersteller bei der Registrierung durch die Stiftung EAR zugewiesen wird. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Einhaltung abfallrechtlicher Vorgaben im Rahme der Produktverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) Durch die Erfassung und Beteiligung der Hersteller an den späteren Entsorgungskosten soll eine umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten sichergestellt werden.

Händler, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden vom Marktplatzbetreiber „stillgelegt“ und vom Handel auf dem Marktplatz ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2023 Probleme für Händler entstehen werden, die Elektrogeräte von nicht registrierten Herstellern auf den Marktplätzen anbieten möchten. Solche Angebote werden voraussichtlich umgehend deaktiviert.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

 

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