Die Slowakische Regierung hat einige Änderungen der nationalen Verpackungsverordnung zum 1.1.2021 beschlossen.
Ab Januar 2021 beträgt die Mindestlaufzeit für die Verträge der Rücknahmesysteme mit den Herstellern und Vertreibern 2 Jahre. Zusätzlich gilt, dass bei Kündigung eines Vertrags seitens des Herstellers/Vertreibers ein Neuvertrag mit einem Rücknahmesystem bis spätestens 31 Oktober des Jahres, in dem gekündigt wurde, abgeschlossen werden
Die möglichen Strafen bei Verstößen gegen diese neuen Regelungen liegen zwischen 4.000 und 350.000 €.
Go4Recycling kann Ihnen eine einfache Lösung zur Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen auch unter den neuen Anforderungen anbieten.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Verpackungslizenzierung in der Slowakei haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.