Änderungen der WEEE-Verordnung in der Schweiz (VREG) und neue Geräteliste 2023

Wie bereits in unserem Newsletter im Oktober 2021 berichtet ist 2022 die revidierte VREG-Verordnung in der Schweiz in Kraft getreten. Bei der VREG handelt es sich um die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)

Eine wesentliche Änderung ist die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Verordnung auf weitere elektrische und elektronische Geräte. Dazu gehören insbesondere Elektrogeräte wie medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten Photovoltaikmodule etc. die bisher nicht unter die VREG gefallen sind.

Grundsätzlich wird in der Schweiz das Recycling über Systeme wie SENS eRecycling für Haushaltsgeräte oder auch die SWICO für IT-Geräte organisiert. Mit den sogenannten vorgezogenen Recyclinggebühren(vRG) finanzieren die vRG Partner ein flächendeckendes Rücknahmesystem.

Die Stiftung SENS hat nun Ihre Preis- und Geräteliste für 2023 mit einigen Änderungen veröffentlicht. Es wird ab 2023 Tariferweiterungen geben wie z.B. im Bereich Licht mit Batterien.

Des Weiteren besteht gemäß der neuen VREG Verordnung grundsätzlich eine Rücknahmepflicht für alle Inverkehrbringer von WEEE-Geräten. Erstmalig wurden nun auch Onlinehändler in der Verordnung definiert und dem Hersteller gleichgesetzt. Somit müssen Direktversender (auch aus dem Ausland) eine Rücknahmelösung vorweisen können.

Sollte Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen sein können Sie sich jederzeit beim Go4Recycling Team melden.

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