Änderung Verpackungsgesetz in Bulgarien ab 2023

Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen im bulgarischen Verpackungsgesetz in Kraft getreten, die Auswirkungen auf Hersteller und Vertreiber haben.

Eine der Änderungen betrifft u.a. die Verpflichtung von Unternehmen, sich direkt bei der bulgarischen Umweltbehörde zu registrieren und ihre Mengenmeldungen -zusätzlich zur Meldung an das Verpackungsrücknahmesystem- auch noch an die Behörde zu übermitteln.

Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung von Verpackungen. Die bisherige Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem Möbius Loop und dem Tidy Man entfällt, jedoch müssen Unternehmen weiterhin die Verpackungen mit dem entsprechenden Materialcode kennzeichnen. Damit soll eine klare Zuordnung der Verpackungsmaterialien ermöglicht werden und eine optimale Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen gewährleistet werden.

Das bulgarische Verpackungsgesetz ist Teil des Abfallgesetzes und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Verpackungen zur Verantwortungsübernahme für die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Unternehmen müssen sich registrieren lassen und eine Gebühr für die Entsorgung von Verpackungsabfällen entrichten. Mit den Änderungen im Verpackungsgesetz soll die Umweltbelastung weiter reduziert und eine nachhaltige Verwaltung von Verpackungsabfällen gewährleistet werden.

Wir werden natürlich für unsere Kunden die entsprechende Schritte in Bulgarien einleiten. Falls Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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