EPR in Lettland: Neue Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für alle EPR-Bereiche ab 2026

Lettland setzt die Vorgaben der EU-Batterieverordnung nun mit etwas Verzögerung um und führt ab 2026 die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller im Bereich Batterien ein. Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde die Bevollmächtigtenpflicht gleichzeitig auch auf den Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) ausgeweitet.

Damit nicht genug: Ab August müssen ausl. Firmen ohne Niederlassung in Lettland im Zuge der Umsetzung der PPWR in Lettland auch einen Bevollmächtigten für Verpackungen benennen.

Wir haben hier bereits alle notwendigen Schritte für unsere Kunden eingeleitet. Falls wir Sie gerade in Lettland betreuen finden Sie alle Infos zu den Kosten bei uns im Kundenportal.

Bei Fragen zum Thema EPR in Lettland können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Ihr Go4Recycling Team

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