Wie bereits in unseren zahlreichen Newslettern zum Thema berichtet, bringt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich. Um Sie bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, möchten wir Ihnen einige zusätzliche Informationsquellen empfehlen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Deutschland stellt auf ihrer PPWR-Informationsseite umfangreiche und praxisnahe Erläuterungen zur Verfügung. Besonders empfehlenswert sind die Beiträge zur Abgrenzung von Erzeuger und Hersteller sowie zur Systembeteiligung bei Eigenmarken und Importen, die die künftigen Verantwortlichkeiten anhand anschaulicher Praxisbeispiele verständlich erklären.
PPWR: Wer ist Erzeuger und Hersteller?
PPWR & Systembeteiligung: Eigenmarken & Importe
Eine weitere hilfreiche Informationsquelle ist der PPWR-Leitfaden des größten EPR Systems für Verpackungen in Österreich ARA (Altstoff Recycling Austria).
Die Guideline ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar und bietet einen übersichtlichen Einblick in die wichtigsten Inhalte der PPWR – von Zeitplänen und Rollen bis hin zu den zentralen Pflichten und Anforderungen.
Weitere Infos finden Sie auch beim Netzwerk European National Registers for Packaging (EUNR)
EUNR – European National Registers | Packaging Compliance & PPWR in Europe
Und hier ein Leitfaden zur Herstellerdefinition.
202606_Producer_Definition_EUNR.pdf
Bei Fragen zum Thema PPWR können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.
Ihr Go4Recycling Team

