Am 18. August 2025 tritt die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) auch in Deutschland in Kraft. Die finale Überführung der EU-Regeln in deutsches Recht wird aktuell durch den Gesetzgeber vorbereitet, daher sind die künftigen Anforderungen noch nicht eindeutig festgelegt.
Dies bringt wesentliche Neuerungen und Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler von Batterien mit sich – sowohl national als auch für ausländische Unternehmen, die Batterien in Deutschland vertreiben.
Im Folgenden fassen wir -wie in unseren vergangenen Newslettern auch bereits mehrfach getan- einige wichtige Punkte und Fristen sowie weitere aktuelle Entwicklungen kompakt zusammen:
- Die 5 neuen Batteriekategorien: Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien und Starterbatterien
- Pflicht zur Zuordnung aller Registrierungen zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
- Verpflichtende Angabe der chemischen Zusammensetzung jeder Batteriekategorie im entsprechenden Portal (wie das genau erfolgt ist momentan noch nicht klar!)
- Hersteller müssen EU-Konformitätserklärung, technische Unterlagen und Prüfberichte zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anfrage vorlegen
- Bestehende Registrierungen müssen bis spätestens 15.01.2026 mit chemischer Zusammensetzung, OfH-Zuordnung etc. im Portal der Stiftung EAR aktualisiert werden
- Nicht aktualisierte Registrierungen werden ab 16.01.2026 automatisch gelöscht
- Ausländische Hersteller müssen ab 18.08.2025 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen (Authorized representative – wird auch mit zusätzlichen Kosten
Aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung in Deutschland
- Rücknahmesysteme (Organisation für Herstellerverantwortung – OfH) können seit dem 01.07.2025 ihre Zulassung bei der Stiftung EAR beantragen
- Der Umweltausschuss hat neue Anforderungen an Rücknahmesysteme und Recyclingquoten empfohlen, die in naher Zukunft strengere Vorgaben für Hersteller und Händler bedeuten.
- Die Einführung des neuen Batteriegesetzes verzögert sich aktuell und wird voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. Weitere Übergangsregelungen sind zu erwarten…
- Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 27. Mai 2025 einen überarbeiteten Referentenentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das das nationale Batterierecht an die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 anpasst. Hier der Link zum aktuellen Referentenentwurf BMUKN: Ihre Suche auf bundesumweltministerium.de
Wir werden die neuen Anforderungen für unsere Kunden bestmöglich umsetzen und Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen Fragen zur Einhaltung der EPR Gesetzgebungen in Deutschland im Bereich Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE), Batterien, steht Ihnen das Go4Recycling Team jederzeit gerne zur Verfügung.