Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in Deutschland. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Die EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), die seit 1994 den rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union bildet, wird durch die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ersetzt. Die Verordnung soll mit einer Übergangszeit voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten und bringt weitreichende Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Verpackungswirtschaft nachhaltiger zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken.
Mit der Ablösung der EU-Verpackungsrichtlinie durch die EU Verpackungsverordnung wird ein einheitlicherer und strengerer Rahmen für alle Mitgliedstaaten geschaffen, um den Umgang mit Verpackungsabfällen zu regulieren. Während die bisherige Richtlinie den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen Spielräume bei der Umsetzung ließ, sorgt die Verordnung für verbindlichere Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Recyclingfähigkeit:
Verpackungen unterliegen grundsätzlich in Europa der erweiterten Produktverantwortung. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.
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