VERPACKUNGEN

ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DAS GESETZ UND IHRE VERPFLICHTUNGEN

Die Verpflichtungen hängen vor allem von der nationalen und internationalen Vertriebsstruktur sowie von den landespezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich müssen Hersteller, Importeure und auch (Online-)Händler die Umweltgesetzgebungen immer direkt oder zumindest indirekt berücksichtigen.

Gerne analysieren die Experten von Go4Recycling Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Jedes Land hat seine eigene nationale Umsetzung der EU Verpackungs-Richtlinie (94/62/EG). Die konkreten Einstufungen der Verpackungen und auch die Verpflichtung zu einer Teilnahme an einem Rücknahmesystem für Verpackungen unterscheiden sich von Land zu Land.

In Deutschland hat die neue Kontrollbehörde Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Katalog zu den typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallenden Verpackungen erstellt.

Diesen Katalog können Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle einsehen.

Gerne können Sie uns auch jederzeit zu diesem Themen kontaktieren – wir kennen alle landesspezifischen Anforderungen für Ihre Verpackungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in Deutschland. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Verpackungsgesetz hat zum 01.01.2019 die Verpackungsverordnung abgelöst und einige Änderungen mit sich gebracht.

Verpackungen unterliegen grundsätzlich in Europa der erweiterten Produktverantwortung. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen in Deutschland und weltweit. Kontaktieren Sie uns einfach.

Bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) handelt es sich um eine zum 01.01.2019 neu geschaffene Behörde zur Marktüberwachung in Deutschland. Gemeinsam mit den deutschen Landesbehörden soll die ZSVR für fairen Wettbewerb und Transparenz bei der Umsetzung der Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen sorgen.

Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen in Deutschland müssen sich seit dem 01.01.2019 beim Verpackungsregister LUCID registrieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen in Deutschland und weltweit. Kontaktieren Sie uns einfach.

Grundsätzlich hängen die Einstufungen der verschiedenen Verpackungsarten von den Anfallstellen ab. Bedeutet konkret – wo wird die alte und gebrauchte Verpackung entsorgt? Verkaufsverpackungen fallen typischerweise beim privaten Endverbraucher an.
Transportverpackungen fallen u.a. im Handel und der Industrie an.

Auch hier gibt es unterschiedliche Verpflichtungen in den EU-Ländern.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Einstufung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Auch bei den Kosten und Gebühren gibt es große Unterschiede in den EU-Ländern. Grundsätzlich hängen die Recyclinggebühren von den in Verkehr gebrachten Verpackungen ab.

Hinzu können landesspezifische Kosten für die Anmeldung bei den Behörden sowie Mitglieds – und Mindestgebühren bei den Rücknahmesystemen hinzukommen. Des Weiteren gibt es Kostenunterschiede zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Produkte und Mengen eine individuelle Kostenübersicht pro Exportmarkt. Kontaktieren Sie uns einfach.

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Rücknahme und Recycling von Verpackungen

Sie sind europa- oder auch weltweiter Inverkehrbringer von Verpackungen? Somit sind Sie gemäß der EU-Verpackungsdirektive und der zahlreichen nationalen Umsetzungen auch für die Rücknahme Ihrer Verpackungen verantwortlich.

Zu einem Produkt gehört in der Regel auch eine Verpackung – ganz gleich ob es sich um eine Verkaufs- oder Transportverpackung handelt. Im Rahmen Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung sind Sie für die Rücknahme und das Recycling Ihrer Verpackungen verantwortlich. Dies ist auch in puncto Nachhaltigkeit sinnvoll, denn die Verpackungsmaterialen sind wichtige Wertstoffe, aus denen wieder neue Verpackungen sowie andere Produkte gewonnen werden können.

Um die Rücknahme und somit das Recycling zu gewährleisten, wurde auf europäischer Ebene die Packaging Waste Directive 94/62/EC verabschiedet. Außerhalb Europas existieren mittlerweile auch in zahlreichen weiteren Ländern Umweltgesetzgebungen, welche die Inverkehrbringer von Verpackungen in die Rücknahmepflicht nehmen.

Zum Nachteil für international agierende Unternehmen sind die Gesetzgebungen von Land zu Land völlig unterschiedlich – zusätzlich existiert keine zentrale Meldestelle. Somit müssen Sie zahlreiche länderspezifische Gesetzgebungen berücksichtigen, was einen enormen administrativen Aufwand mit sich bringt.

In Deutschland ist zum 01.01.2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches einige wichtige Änderungen für die verpflichteten Unternehmen mit sich bringt.

Das Team von der Go4Recycling verfügt über langjähriges Know-How in diesem Bereich. Wir stehen Ihnen bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen zur Seite.