Die EU-Kommission fordert Frankreich auf, sicherzustellen, dass seine Kennzeichnungsvorgaben für die Mülltrennung mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar sind.
Nach mehreren Versuchen und Verhandlungen hat die Europäische Kommission nun beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Frankreich (INFR(2022)4028) zu senden. Grund ist das Versäumnis, die Unvereinbarkeit der Kennzeichnungsvorgaben für Anweisungen zur Mülltrennung mit den Artikeln 34–36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beheben.
Haushaltsprodukte in Frankreich, die einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen, müssen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein. Dieses informiert über die Sortierregeln, sowie mit der Infotri-Kennzeichnung, die spezifische Anweisungen zur Mülltrennung gibt. Derzeit gibt es keine harmonisierten EU-Vorschriften zur Bereitstellung von Anweisungen zur Mülltrennung für Verbraucher. Dies soll jedoch Rahmen der neuen EU PPWR Verordnung für Verpackungen erfolgen…
Die EU Kommission ist der Ansicht, dass landesspezifische Gesetze in diesem EPR Bereich keine unnötigen Handelshemmnisse im Binnenmarkt schaffen dürfen.
Daher hat die Kommission nun beschlossen, Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Frankreich hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.
Wenn Sie Fragen zu WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien, ASL oder Möbeln in Frankreich, haben können Sie jederzeit das Go4Recycling-Team kontaktieren.