Update EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten ab dem 18.08.2024 in Kraft getreten

Wie bereits in einigen unserer vergangenen Newsletter berichtet bringt die neue EU-Batterieverordnung ab dem 18.08.2024 erste neue Pflichten für einige Marktakteure u.a. in Deutschland mit sich. In diesem Schritt treten vor allem Verpflichtungen für Vertreiber und Händler in Kraft.

Was Händler ab diesem Datum im Besonderen beachten müssen, erläutern die FAQ von unserem Partner, der IT Rechts-Kanzlei aus München sehr umfangreich.

EU-Batterieverordnung: FAQ zu den neuen Händlerpflichten ab dem 18.08.2024 (it-recht-kanzlei.de)

Bei weiteren Fragen zur neuen EU Batterieverordnung können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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