Update Belgien: Infos zu Artikel 74 der neuen EU-Batterieverordnung

Das belgische Rücknahmesystem Bebat hat darauf hingewiesen, dass der Artikel 74 der neuen EU-Batterieverordnung erhebliche Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Batterien sowie von Produkten mit Batterien hat.

Artikel 74 verpflichtet Hersteller und Vertreiber, Endnutzern bestimmte Informationen über den korrekten, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Batterien bereitzustellen.

Obwohl Bebat bereits umfassend über verschiedene Kampagnen mit den Verbrauchern kommuniziert, sieht die neue Verordnung vor, dass auch die Hersteller und Vertreiber aktiv zu diesen Informationsmaßnahmen beitragen müssen.

Um Hersteller und Vertreiber bei der Erfüllung dieser Verpflichtung zu unterstützen, stellt Bebat ein Poster zur Verfügung, das

  • in Verkaufsstellen ausgehängt,
  • in die eigene Verbraucher-Website integriert oder
  • über soziale Medien geteilt werden kann.

Dieses Poster enthält einen QR-Code, der auf eine Landingpage verweist, auf der alle nach Artikel 74 vorgeschriebenen Informationen für Verbraucher übersichtlich dargestellt sind.
Die Inhalte für diese Seite werden von Bebat bereitgestellt – so wird sichergestellt, dass die weitergegebenen Informationen rechtlich konform sind.

Weitere Pflichten aus der Batterieverordnung: Kennzeichnung

Neben der Informationspflicht führt die neue Verordnung auch konkrete Anforderungen an die Kennzeichnung von Batterien ein.

Frist: Spätestens bis zum 18. August 2026 müssen die von Ihnen in Verkehr gebrachten Batterien die in Artikel 74 festgelegten Symbole und Angaben tragen.

Allgemeine Angaben zur Batterie:

  • Identität des Herstellers
  • Kategorie der Batterie und Identifizierungsinformationen
  • Produktionsort (geografische Angabe)
  • Produktionsdatum (Monat und Jahr)
  • Gewicht
  • Kapazität
  • Chemische Zusammensetzung
  • Gefährliche Stoffe (außer Quecksilber, Cadmium oder Blei)
  • Geeignetes Löschmittel im Brandfall
  • Enthaltene kritische Rohstoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Gewichts

Symbol für getrennte Sammlung:
Alle Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Dieses weist darauf hin, dass Batterien getrennt gesammelt und nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Besondere Kennzeichnungspflichten für bestimmte Batterien:

  • Nicht wiederaufladbare Gerätebatterien: Angabe zur Mindestlebensdauer in bestimmten Anwendungen sowie ein Hinweis „nicht wiederaufladbar“.
  • Batterien mit Cadmium oder Blei (über 0,002 % Cadmium oder 0,004 % Blei): Kennzeichnung mit den chemischen Symbolen Cd (Cadmium) oder Pb (Blei).

Die von Bebat bereitgestellten Informationen können bei Go4Recycling angefordert werden. Bitte hierzu einfach das Go4Recycling Team kontaktieren.

Bei weiteren Fragen zu den EPR-Anforderungen für WEEE, Batterien und Verpackungen in Belgien können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling-Team wenden.

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