Umsetzung EU BattVO in Deutschland: Pflicht zur Gestellung eines Bevollmächtigten

Wie bereits in unseren vergangenen Newslettern berichtet, müssen mit der Umsetzung der neuen EU BattVO in Deutschland durch das BattDG Unternehmen ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten für Ihre Batterien benennen, der ihre Pflichten im Rahmen des BattDG wahrnimmt.

Ein Bevollmächtigter unterstützt den ausländischen Hersteller bei der Einhaltung der nationalen Vorschriften und übernimmt gemeinsam mit ihm bestimmte Pflichten im Hinblick auf die Sammlung und die Erfüllung der Informationspflichten.

Für unsere Kunden haben wir selbstverständlich schon eine geeignete Lösung gefunden und arbeiten hier bereits mit einem Bevollmächtigten Partner zusammen.

Wir haben die Infos und Kosten zum neuen Bevollmächtigten in deutschland sowie auch die aktuell angepassten Informationspflichten aus der EU BattVO selbstverständlich schon für unsere Kunden aufbereitet und im Kundenportal hinterlegt.

Bei Fragen zum Thema EU Batterieverordnung können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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