Am 7. Oktober 2025 ist in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) veröffentlich worden und damit in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher geltende Batteriegesetz (BattG) und ergänzt die bereits seit dem 18.08.2025 geltende europäische Batterieverordnung (EU-BattVO).
In unseren vergangenen Newslettern haben wir bereits über zahlreiche Änderungen in Deutschland und der anderen EU-Ländern informiert.
In diesem Newsletter wollen wir nun auf die neuen bzw. angepassten Informationspflichten für Hersteller, Online-Händler, Vertreiber und Verkaufsstellen eingehen, die mit der Umsetzung der EU-Batterieverordnung wirksam werden.
Im Mittelpunkt steht dabei ein zentrales Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend über Sammlung, Rücknahme und Recycling von Batterien sowie die damit verbundenen Kosten informiert werden. Besonders relevant sind hierbei die Informationspflichten gemäß Artikel 74 der Batterieverordnung.
Artikel 74 der EU-BattVO verpflichtet Vertreiber, Verkaufsstellen und zum Teil auch Online-Händler zu einer Reihe spezifischer Informationspflichten. Dazu zählen unter anderem:
- Hinweise auf Rücknahme- und Sammelstellen
Verbraucher/Endkunden müssen klar und sichtbar über die Möglichkeit informiert werden, Altbatterien kostenlos zurückzugeben. - Information zu Sammlung und Recycling
Es besteht die Pflicht, über die Bedeutung der getrennten Sammlung von Altbatterien sowie über den Ablauf des Recyclings aufzuklären. - Sicherheits- und Umwelthinweise
Verbraucher sind über die Gefahren unsachgemäßer Entsorgung und den Beitrag des Recyclings zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung zu informieren. - Kosteninformation gemäß Artikel 74 Absatz 5
Vertreiber und Verkaufsstellen müssen darüber hinaus die von den Herstellern durchschnittlich getragenen Kosten für Sammlung, Behandlung und Verwertung von Altbatterien kommunizieren. (Gemäß Einschätzung der GRS erfolgt hier keine Unterscheidung zwischen Batteriekategorien. Daher gilt diese Informationspflicht für alle Batterietypen und für Vertreiber bzw. Verkaufsstellen)
Durchschnittliche Kosten der Batterieentsorgung bei Batterie-zurück.de veröffentlicht
„Batterie-zurück.de“ ist kein eigenes EPR-Rücknahmesystem, sondern eine gemeinsame Kommunikationskampagne der in Deutschland tätigen Batterierücknahmesysteme, die Verbraucher einheitlich und sichtbar über Rückgabe und Recycling von Batterien und Akkus informieren soll.
Die von den Herstellern durchschnittlich getragenen Kosten sind hier veröffentlicht:
Was kostet die Batterieentsorgung? |
Bei Batterie‑zurück.de können auch weitere Informationsmaterialen, wie z.B. Banner für Verkaufsstellen, Vertreiber etc. angefragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die angegebene E-Mail Adresse.
Zusätzlich finden sich auf deren Homepage wertvolle Informationen zu den Themen:
- Ressourcen schonen
- Umwelt schützen
- Sicherheit gewährleisten
Das Rücknahmesystem GRS stellt darüber hinaus noch viele weitere Informationen zum Download auf Ihrer Homepage zur Verfügung.
Mediathek | GRS Batterien Service GmbH
Laut Information von GRS stehen die Downloads als solches oder die darin enthaltenen Texte zur freien Verfügung. Firmen können diese auch an Ihre individuelle Situation vor Ort oder online anpassen.
Informationspflicht für den Onlinehandel
Detaillierte Informationen zu den neuen Informationspflichten für den Onlinehandel finden Sie auf der Webseite unseres Partners, der IT-Recht Kanzlei.
Neue Online-Informationspflichten für Batterien – Umsetzungshilfen für Händler
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat zu der Umsetzung der EU Batterieverordnung einen Infobrief veröffentlicht, in dem die neue Rechtslage auch nochmals erläutert wird.
Zudem finden Sie hier noch den zuletzt veröffentlichten Gesetzestext: regelungstext.pdf
Bei Fragen zur EPR Compliance für Batterien, Verpackungen und WEEE in Deutschland können Sie sich gerne jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.