Separate Recycling Beträge auf Rechnungen für Batterien in Belgien

Im Zuge regelmäßig anstehender Audits durch das Rücknahmesystem Bebat möchten wir nochmals auf die Pflicht zur separaten Ausweisung von Batterie Recycling Beträgen auf Rechnungen an gewerbliche Kunden hinweisen.

Sobald Batterien allein oder in Produkten integriert vertrieben werden, müssen auf den Rechnungen an Gewerbetreibende neben dem Produktpreis auch die Gebühren pro Batterie für die Teilnahme am Bebat System aufgeführt werden.

Dies gilt nicht für Rechnungen, die an (private) Endkunden gehen – dort ist die separate Ausweisung nicht gestattet.

Sollten Sie Fragen rund um das Batterien in Belgien haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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