PPWR Umsetzungen in Belgien und den Niederlanden

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändern sich die Anforderungen an die Herstellerregistrierung in Belgien und den Niederlanden.

In Belgien ist der bisherige Schwellenwert für B2C Haushaltsverpackungen bereits entfallen, in den Niederlanden ist die Abschaffung zum 01.01.2027 vorgesehen. Damit werden künftig auch Unternehmen mit geringeren Verpackungsmengen von den Registrierungsvorgaben erfasst.

In Belgien galt bislang eine Mengenschwelle von 300 kg in Verkehr gebrachter B2C Verpackungen pro Jahr. Unterhalb dieser Menge war keine Verpackungsregistrierung erforderlich. Inzwischen sind Registrierungen für alle Hersteller unabhängig von der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge relevant/möglich.

In den Niederlanden greift die Registrierungspflicht bislang ab 50 Tonnen Verpackungen pro Jahr, (ausgenommen Einwegkunststoffe). Dieser Schwellenwert soll zum 01.01.2027 entfallen. Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die neuen Anforderungen in den Niederlanden vorbereiten – Registrierungsaufträge für 2027 nehmen wir schon entgegen.

Bei Fragen können Sie jederzeit an das Go4Recycling Team kontaktieren.

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