Wie bereits in unseren Newslettern berichtet ändern sich im Zuge der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in den kommenden Jahren schrittweise die Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen. Eine erste wichtige Änderung tritt bereits am 12. Februar 2027 in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt darf der „Grüne Punkt“ nicht mehr in seiner bisherigen Form sichtbar auf der Verpackung verwendet werden, um auf die Beteiligung an einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) hinzuweisen.
Soll der entsprechende Hinweis weiterhin auf der Verpackung bereitgestellt werden, kann dies künftig digital über einen QR-Code oder eine andere standardisierte und offene digitale Kennzeichnungstechnologie erfolgen.
Unternehmen sollten diese Änderung frühzeitig bei der Gestaltung neuer Verpackungen und insbesondere bei der Planung größerer Druckauflagen berücksichtigen, um Restbestände mit künftig nicht mehr zulässigen Kennzeichnungen zu vermeiden.
Weitere Vorgaben folgen ab 12. August 2028. Dann sollen Verpackungen grundsätzlich eine EU-weit harmonisierte Materialkennzeichnung erhalten, beispielsweise für Kunststoff, Aluminium, Papier/Karton oder Glas. Auch die Hinweise zur richtigen Abfalltrennung sollen europaweit vereinheitlicht werden.
Gleichzeitig gewinnt die digitale Kennzeichnung an Bedeutung. Bestimmte Informationen, etwa zum Rezyklatanteil, zu relevanten Inhaltsstoffen oder zu Rückgabemöglichkeiten bei Mehrwegverpackungen, können künftig über digitale Datenträger wie QR-Codes bereitgestellt werden.
Da einzelne technische Details und die konkrete Ausgestaltung der Kennzeichnungen noch auf EU-Ebene festgelegt werden, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten.
Go4Recycling wird seine Kunden zu dem Thema auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen rund um die EPR Verpackungskennzeichnung können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

