Mit der seit August 2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) verändert sich der regulatorische Rahmen für Verpackungen und die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Europa deutlich.
Für Unternehmen bedeutet dies: Bei der Budgetplanung für dieses Jahr und auch 2027 sollten mögliche Veränderungen und – abhängig von Land, Material und Verpackungsart – auch steigende Kosten für Verpackungslizenzierung berücksichtigt werden. Vor allem werden in fast allen Ländern zusätzliche Kosten für den Bevollmächtigten anfallen, der gemäß der PPWR für ausl. Firmen ohne eigene rechtliche Einheit in dem Zielland erforderlich ist.
Deutschland: Bewegung bei den Dualen Systemen
In Deutschland gilt seit August 2026 das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Die Anforderungen an Recycling, Herstellerverantwortung und die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte steigen.
Zusätzliche Anforderungen aus PPWR und VerpackDG sowie steigende Aufwendungen für Sammlung, Sortierung und Recycling können demzufolge auch Einfluss auf die zukünftige Kostenentwicklung haben. Zudem soll die Recyclingfähigkeit von Verpackungen künftig stärker in die Entgeltgestaltung einfließen. Aktuell gehen wir von einer Preiserhöhung bei allen Dualen Systemen in Deutschland für 2027 aus – über die Höhe können wir unseren Kunden aber aktuell noch keine verlässlichen Informationen geben. Hier werden wir unsere Kunden natürlich auf dem Laufenden halten.
Auch andere EU-Märkte verändern Ihre EPR-Systeme
Deutschland ist dabei kein Einzelfall. In mehreren europäischen Märkten wurden bereits in 2026 bzw. werden in 2027 die Tarife der EPR Recyclinggebühren für Verpackungen erhöht.
Sie finden die Infos zu den aktuellen Gebühren in unserem Kundenportal.
Bei Fragen zur PPWR und zum Bereich EPR Verpackungen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

