„Passive“ Geräte fallen ab dem 01.05.2019 im ElektroG Anwendungsbereich

Laut einer offiziellen Stellungnahme von der Stiftung EAR müssen Hersteller und Vertreiber von sogenannten passiven Geräten Ihre Produkte zukünftig auch registrieren.

Die neue Regelung betrifft nur Endgeräte, die für einen Betrieb mit Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgelegt sind. Zum Beispiel fallen darunter fertig konfektionierte Kabel, Steckdosen und auch Lichtschalter. Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe sind jedoch weiterhin nicht im Anwendungsbereich des Gesetzes.

Einige Produktbeispiele finden Sie auf der Seite der Stiftung EAR.

Diese Anforderungen sind innerhalb der EU von Land zu Land unterschiedlich.

Bei Fragen zu den passiven Geräten können Sie uns natürlich auch jederzeit kontaktieren.

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