Neue Verpflichtungen für Verpackungen in Frankreich ab 2025 – auch B2B Verpackungen im EPR Anwendungsbereich

Im Jahr 2025 treten in Frankreich weitere Maßnahmen aus dem “Anti-Waste Law for a Circular Economy (AGEC) and the Climate and Resilience law” in Kraft. Im Zuge der französischen AGEC-Gesetzgebung gibt es neue Anforderungen, die beachtet und umgesetzt werden müssen.

Die wichtigste Neuerung ist, dass ab 2025 sämtliche Verpackungen in den franz. EPR Anwendungsbereich fallen. Unternehmen und Erstinverkehrbringer müssen daher künftig alle Verpackungstypen in ihren Berichten berücksichtigen: Haushalts-, Industrie-, Handels- und Gastronomieverpackungen.

Zusätzlich gelten folgende neue Vorgaben:

  1. Erreichen von Wiederverwendungsquoten
    Unternehmen müssen einen umsatzabhängigen Mindestanteil an wiederverwendbaren Verpackungen für ihr gesamtes Sortiment einhalten:

    • 5 % für Unternehmen mit einem Umsatz von 20–50 Mio. €
    • 7 % für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. €
  2. Verpflichtung zur Verwendung von recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen
    • Flaschen müssen mindestens 25 % recycelten Kunststoff enthalten.
    • Ausnahmen: Papieretiketten auf den Flaschen, Getränkeflaschen für spezielle medizinische Ernährungsprodukte, Glas- oder Metallflaschen mit Kunststoffverschluss.
  3. Verbot der Verwendung von Mineralölen
    • Gilt für alle Druckerzeugnisse, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind.
    • Verboten sind Druckfarben, die mehr als 0,1 % aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) oder gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) enthalten.
  4. Verbot von Kunststofflebensmittelbehältern
    • Betroffene Sektoren: Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Universitäten, Kindertagesstätten) sowie Geburts- und Kinderkrankenhäuser.
    • Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
    • Ausnahme: In Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern gilt die Vorschrift erst ab dem 1. Januar 2028.
  5. Verpflichtung zur Bereitstellung elektronischer Verbraucherinformationen beim Kauf eines Produkts
    • Pflichtangaben: Umweltvorteile und -merkmale der Verpackung (Recyclingfähigkeit, Einsatz recycelter Materialien, Wiederverwendung, Vorhandensein gefährlicher Stoffe etc.).
    • Zugänglichkeit: Die Informationen müssen beim Kauf abrufbar sein – entweder auf einer speziellen Website oder einer dedizierten Webseite.
    • Betroffene Unternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. € (statt bisher 20 Mio. €) und einem jährlichen Inverkehrbringen von über 10.000 Einheiten.

Das Go4Recycling-Team steht Ihnen bei allen Fragen zur EPR Compliance in Frankreich für Verpackungen, WEEE, Batterien, Textilien und Möbel zur Verfügung – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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