Im Zusammenhang mit dem neuen spanischen Verpackungsgesetz gibt es ein neues Gesetz, das auch eine neue Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen einführt.
Es handelt sich um eine indirekte Steuer, die auf die Verwendung von nicht wiederverwendbaren Verpackungen fällt, die Kunststoffe enthalten, unabhängig davon, ob sie leer oder gefüllt, schützend, handhabend, verteilend und präsentierend für Waren sind, die auf spanischem Territorium verwendet werden. Ausnahmen gelten für Kunststoffe, die für / in folgendem verwendet werden:
- Arzneimittel, medizinische Produkte, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Säuglinge, gefährlicher Sanitärabfall
- Silage für Landwirtschaft und Viehzucht (Kunststoffrollen)
- Intra-EU-Erwerb mit Versand in andere Gebiete vor Fristablauf für die Einreichung der Erklärung
- Intra-EU-Erwerb mit Zerstörung vor Fälligkeit
- Import und Intra-EU-Erwerb von Kleinmengen (<5 kg pro Monat)
- Halbfertige Erzeugnisse, Artikel zur Schließung, Vermarktung oder Präsentation, die nicht für die Verwendung in nicht wiederverwendbaren Verpackungen vorgesehen sind. Alle Unternehmen, die unter diese neue Steuer fallen, sind verpflichtet, sich im Register des „Special Tax Management Offices” (AEAT) zu registrieren. Da dies hauptsächlich nationale spanische Unternehmen betrifft, werden ausländische Kunden, die an spanische Importeure und Händler verkaufen, jetzt nach den Mengen solcher Kunststoffe (Verpackungen) pro Rechnung / Sendung gefragt, damit sie dies an die AEAT melden können. Vorläufig genügt es (aktuelle Geschäftspraxis), dass die Mengen an versandtem Kunststoff entweder auf der Rechnung oder den Versanddokumenten oder als separate Managementerklärung für jeden Kunden / jede Sendung angegeben
Ausländische Unternehmen, die verpflichtet sind, sich bei der AEAT zu registrieren, müssen eine spanische Steuernummer beantragen und sich über AR bei der AEAT registrieren lassen. Leider ist dieser Prozess ziemlich neu und komplex – daher haben unsere derzeitigen AR-Partner Schwierigkeiten, solche Dienstleistungen anzubieten.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten – und Sie können sich jederzeit gerne bezüglich der spanischen Plastiksteuer an Go4Recycling wenden.