Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien ab 2022

Das Verpackungsgesetz in Italien wurde novelliert und bringt einige Veränderungen mit sich. Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Italien müssen zukünftig eine alphanumerische Codierung auf den Verpackungen angeben. Dieser Code beinhaltet z.B. die Codierung des Materials, die Art der Verpackung etc.

Des Weiteren müssen zukünftig auf den Verkaufsverpackungen für Endkunden eindeutige Hinweise zur Entsorgung ergänzt werden. Das italienische Konsortium CONAI hat hierzu eine Handlungsanweisung veröffentlicht.

Die Übergangsfrist läuft bis zum 31.12.2021.

 

Sollten Sie Fragen zu der neuen Kennzeichnungspflicht von Verpackungen in Italien haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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