Neue Informationspflicht in Deutschland für Hersteller von Elektrogeräten

Der deutsche Gesetzgeber hat die Informationspflichten nach dem ElektroG gegenüber den privaten Haushalten erweitert. Hersteller von Elektrogeräten trifft seit Ende letzten Jahres eine neue Informationspflicht über abfallwirtschaftliche Zielquoten.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Informationspflichten gemäß ElektroG muss nun auch noch über die Erfüllung der Verwertungsquoten informiert werden.

Go4Recycling hat seine relevanten Kunden bereits schon über diese Änderung und die Umsetzungsmöglichkeiten informiert.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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