Neue EU Steuer auf Einmal-Plastik Verpackungen startet am 1.1.2023 in Spanien – viele Länder folgen

Die neue EU Regelung zur Besteuerung von Einweg-Plastik Verpackungen beeinflusst die Rahmengesetzgebung in allen EU Ländern in Bezug auf die Herstellerverantwortung. Spanien setzt die Steuer nun zum 1.1.2023 um.

Vom 1. Januar 2023 an müssen sich Firmen, die Plastikverpackungen im Scope dieser Steuer, einführen oder nach Spanien exportieren, bei der nationalen Steuerbehörde AEAT spätesend 30 Tage nach dem Stichtag registrieren. Dies gilt aber nicht für alle Vertriebskanäle und ist abhängig von einer Spanischen NIF – ähnlich wie bei den WEEE und Batterie-Verpflichtungen.

Im Scope dieser Steuer sind Einweg Verpackungen aus Plastik, Einweg Plastik Abdeckungen (wie Deckel) und halbfertige Vorprodukte aus Plastik. Ausnahmen gibt es für kleine Lieferungen (<5kg pro Monat) und z.B. Medizinprodukte.

Stand jetzt beträgt die Steuer 0,45 €/kg – wobei einige Minister-(Umsetzungs-)Beschlüsse noch offen sind.

Andere Länder wie UK (geplanter Start ebenfalls 2023) oder Italien (fast identische Steuer wie in Spanien – geplanter Start 2024) sind dem Beispiel bereits gefolgt oder werden dies zeitnah tun.

Sollten Sie Fragen zum Thema Verpackungen in Spanien haben, sprechen Sie gerne das Go4Recycling Team an.

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