Die neue ElektroG-BattG-Gebührenordnung tritt erst im August 2025 in Kraft, begleitet von der geplanten Novelle der Batterieverordnung. Laut der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) bleiben die EAR-Gebühren vorerst unverändert.
Anders als in den Vorjahren wird es zu Beginn des Jahres 2025 keine Anpassungen der Gebührenordnung geben. Das Jahr 2025 bringt jedoch für Hersteller von Batterien und Elektrogeräten mehrere wichtige Änderungen mit sich, die die Registrierung und Gebührenpflichten betreffen. Diese Neuerungen betreffen sowohl das ElektroG (Gesetz für Elektro- und Elektronikgeräte) als auch das BattG (Batteriegesetz) sowie die BattVO (Batterieverordnung).
Wir werden unsere Kunden über die möglichen Änderungen natürlich rechtzeitig informieren.
Bei Fragen zum Thema EPR in Deutschland können Sie sich gerne jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.