Kennzeichnungspflicht für Verkaufsverpackungen in Frankreich aufgehoben

In Frankreich sind zum neuen Jahr einige Änderungen bezüglich der franz. Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung ist, dass zum 01.01.2017 die Kennzeichnungspflicht für Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt weggefallen ist. Hersteller/Vertreiber und Händler können nun selbst wählen, ob Sie Ihre Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt kennzeichnen wollen.

Außerdem wurde der Meldeprozess beim Monopolsystem Eco-Emballages angepasst und teilweise vereinfacht. Wir informieren unsere Kunden natürlich fortlaufend über Änderungen. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit melden.

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