Hinweispflicht zur Verwertungsquote von Industriebatterien in Deutschland

Hersteller und Inverkehrbringer von Industriebatterien in Deutschland sind gemäß § 15 (3) BattG dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai jedes Jahres die im vorherigen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Verpflichtete Unternehmen, die einem Rücknahmesystem für Industriebatterien in Deutschland angeschlossen sind, können zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Website auch auf die Homepage des jeweiligen Rücknahmesystems verlinken, um darüber zu informieren, dass durch den Systemanschluss die Rücknahmeverpflichtung für Industriebatterien erfüllt werden. Ein Großteil der Rücknahmesysteme für Batterien veröffentlicht auf Ihren Webseiten die im Vorjahr erzielte Verwertungsquote. In der Regel übernimmt das jeweilige Rücknahmesystem auch die erforderlichen Berichtspflichten und Dokumentationen an das Umweltbundesamt.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

Archive